Das Verfahren der Markenanmeldung
Sobald die Anmeldung Ihrer Marke erfolgt ist, prüft das Markenamt, ob die Anmeldung den formellen Voraussetzungen zur Erteilung eines Anmeldedatums entspricht. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Markenamt eine Anmeldebestätigung aus.
Die Prüfungsabteilung wird die Anmeldung überprüfen und gegebenenfalls eine sogenannte amtliche Mitteilung erlassen, mit welcher Änderungen hinsichtlich der Anmeldung verlangt werden können.
Sollten die verlangten Änderungen unerheblich sein, werden wir das Markenamt bitten, die Änderungen vorzunehmen und Sie anschließend darüber informieren. Sollte es sich hingegen um bedeutende Änderungen handeln, werden wir zusammen mit Ihnen entscheiden, wie die amtliche Mitteilung zu beantworten ist.
Im Anschluss an die Überprüfung der Markenanmeldung wird diese in dem entsprechenden Amtsblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung gibt interessierten Dritten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einzulegen. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, oder das Widerspruchsverfahrens erfolglos bleibt, wird die Marke eingetragen und das Markenamt stellt ein Eintragungszertifikat aus.
Das Anmeldeverfahren ist ein langsames, interaktives Verfahrene, dass normalerweise zwischen 4 und 24 Monaten dauert, bis es abgeschlossen werden kann. Wir werden alle aufkommenden Fragen und Probleme in Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren bearbeiten und Sie über den jeweiligen Stand der Anmeldung auf dem Laufenden halten. Sie können in dem Kundenbereich unter „Mein Eurimark“ stets den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung und die nächste einzuhaltende Frist abrufen.
Markenrecherche- häufig gestellte Fragen (FAQs)