Was passiert, wenn die Marke veröffentlicht wurde ?
Im Anschluss an die Überprüfung der Markenanmeldung wird diese in dem Amtsblatt des jeweiligen Markenamtes veröffentlicht.
Während der Widerspruchsfrist, welche zwischen einem und drei Monaten, je nach Markenregister, beträgt, können Dritte, die berechtigt sind, der Benutzung und Eintragung der Marke zu widersprechen, Widerspruch vor dem jeweiligen Markenamt einlegen.
Markenrecherche- häufig gestellte Fragen (FAQs)