Was sind “Entscheidungen” ?
Während des Anmeldeverfahrens einer Internationalen Marke, erlassen die Staaten oder Organisationen „Entscheidungen“, d.h. vorläufige Schutzverweigerungen, wenn von Amtswegen festgestellte Eintragungshindernisse vorliegen, oder wenn ein Widerspruch in dem betroffenen Land gegen Ihre Markeneintragung erhoben wurde. Das Markenamt kann sodann (je nach nationaler Gesetzgebung) das Recht haben, die Eintragung Ihrer Marke für das Gebiet dieses Markenamtes zu verweigern.
Die Verfahren, welche sich an amtliche Entscheidungen (Beantwortung, Beschwerde oder Widerspruchserwiderung) anschließen, werden dem Internationalen Markenamt mitgeteilt, sobald das jeweilige Verfahren vor dem nationalen Amt beendet ist, ebenso wie die endgültige Entscheidung hinsichtlich der vollumfänglichen oder teilweisen Bestätigung der vorläufigen Schutzverweigerung oder der Bestätigung der Eintragungsfähigkeit der Marke. Diese Mitteilung wird ebenfalls in der Liste der „Entscheidungen“ angezeigt.
Markenrecherche- häufig gestellte Fragen (FAQs)