Warum muss man für die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke zwei Sprachen auswählen ?
Wenn Sie Ihre Marke als Gemeinschaftsmarke anmelden, werde Sie aufgefordert, die Sprache, in welche die Anmeldung bearbeitet werden soll (erste Sprach) und eine zweite der 20 offiziellen Sprachen der Europäischen Gemeinschaft zu wählen.
Die erste Sprache wird die sein, welche Sie für die Eurimark Seite ausgewählt haben.
Der Anmelder muss zudem eine weitere, zweite Sprache wählen, welche eine der fünf Sprachen des Amtes (Spanisch, Englisch, Französisch, Deutsch oder Italienisch) sein. Sie können diese zweite Sprache aus einer Liste auswählen.
Diese Sprachen werden für die Verständigung zwischen dem Gemeinschaftsmarkenamt und Eurimark während des Anmeldeverfahrens und, sofern der Fall, während des Widerspruchsverfahrens verwendet.
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